Gesellschafterversammlung der EIKOM 2023

mit Rekordbeteiligung


Hilfestellung für die Möbelbranche
Gesellschafterversammlung mit Rekordbeteiligung
Krisen schweißen zusammen. Das gilt offensichtlich auch für die Möbelbranche. Mit einer Rekordbeteiligung ging die 2. Gesellschafterversammlung der EIKOM am 15. Dezember in Löhne zu Ende. Traditionell stand auch in Löhne der Blick hinter Produktionskulissen auf der Agenda. Ein Novum: Mit einer Werksbesichtigung bei BEECK Küchen am Vormittag und einem Rundgang durch Showroom und Produktion der eggersmann küchen GmbH & Co. KG am frühen Nachmittag wurden den fast vollständig anwesenden EIKOM-Mitgliedern ein besonders attraktives Rahmenprogramm geboten. „Die Frage, ob es der Wunsch nach ein wenig Networking in angespannten Zeiten war“, so EIKOM-Geschäftsführer Frank Monkenbusch, „oder der Einblick in das Allerheiligste zweier Unternehmen, der unsere Mitglieder so zahlreich zur Gesellschafterversammlung lockte, die Frage lasse ich mal offen. Der Rückblick auf ein schweres Jahr war es gewiss nicht.“

Kein leichtes Jahr
Bereits in Bremen warnte Frank Monkenbusch vor einem herausfordernden Jahr mit viel Dynamik an der Preisfront. Das Jahr wurde herausfordernd und der Geschäftsführer sollte recht behalten, dass der Mittelstand dringender denn je zusammenrücken muss, um günstigere Einkaufskonditionen zu erzielen. Laut ersten Prognosen wird das Einkaufsvolumen der EIKOM erstmals nach vielen Jahren leicht rückläufig sein. Zwar gelang es der EIKOM durch intensive Lieferantengespräche eine „Normalisierung“ der Einkaufspreise zu erzielen, dennoch mussten auch die EIKOM-Mitglieder Preissteigerungen verdauen. „Von einer Normalisierung des Marktes“, sagt Frank Monkenbusch, „sind wir noch weit entfernt, und wenn man den Prognosen der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute Glauben schenken kann, schlittern wir erneut in ein schwieriges Jahr. Das spüren unsere Mitglieder.“ Nach Pandemie, Energiekrise, Lieferkettenproblemen trug die Ampel erheblich zur Eintrübung des Konsumverhaltens durch ein vermurkstes Heizungsgesetz, die zwischenzeitlichen Diskussionen um den Bundeshaushalt und die Schuldenbremse bei. „Der Verbraucher ist verunsichert; er spürt, dass ihm das Geld durch die Finger rinnt“, so Frank Monkenbusch. Selbst steigende Löhne könnten sich als kontraproduktiv erweisen, „weil wir damit in eine Lohn-Preis-Spirale geraten könnten und die Schere immer weiter auseinandergeht, weil unsere Mitglieder natürlich von dieser Entwicklung betroffen sind“, so Frank Monkenbusch weiter. Der Branchenexperte erwartet deshalb auch für 2024 ein schwieriges Marktumfeld.

Handreichung der Möbelverbände
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat zum 1. Januar 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten in Kraft getreten. Seit diesem Jahr gilt es auch für Firmen mit 1.000 Beschäftigen. Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, sind damit verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung zu veröffentlichen. Das LkSG sieht zudem vor, dass verpflichtete Unternehmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten mit Zulieferern zusammenarbeiten, die nicht unter das Gesetz fallen. Wer nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, ist allerdings nicht davon entbunden, sozial- und umweltpolitische Standards einzuhalten. Die Kontrolle der Einhaltung des LkSG obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das im August 2023 zwar eine Handreichung für betroffene Unternehmen sowie Ende letzten Jahres eine auf öffentlich zugänglichen Daten aufbauende Risikodatenbank publiziert hatte, aber kleine und mittlere Unternehmen stellt die Ausgestaltung der Regelungen weiterhin vor praktische Herausforderungen.

Das LkSG war bereits zentrales Thema auf der Gesellschafterversammlung Mitte Juni 2023. Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) und das Deutsche Institut für Möbeltechnik (DIM) kündigten in Bremen ein umfassendes „Branchenkonzept zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes in Unternehmen für die Möbelindustrie an, um die Branche bei der Anwendung des Gesetzes unterstützen und den Aufwand in einem vertretbaren Rahmen halten soll. Jetzt liegt die brancheninterne Handreichung vor. EIKOM-Mitglied Karl-Friedrich Rudolf, Möbelfabrik Fr. Rudolf & Sohn, präsentierte die „Basics“ des Konzeptes, das alle Firmen der Möbelbranche nutzen können. Das Konzept bietet eine Fülle von Vorlagen und „Tools“, die allerdings auch individuell angepasst werden. „Mit der proaktiven Initiative und der Etablierung firmenübergreifender Standards“, sagt Frank Monkenbusch, „hat die Branche ein Ausrufezeichen gesetzt, das auch von der BAFA gewürdigt wurde.“

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